Leistungen

Wir bieten:

Tiergestützte Einzeltherapie mit Therapiehund (auch DGS Deutsche Gebärdensprache) gemäß Anamnese oder Hilfeplan.
Einzelfallhilfe mit oder ohne Therapiehund.
Naturpädagogik in Gruppe oder Einzeltherapie mit oder ohne Therapiehund.
Therapeutisches Reiten mit ergotherapeutischer Anleitung.

Die tiergestützte Pädagogik nutzt die positive und einmalige Wirkung der Tiere bei der individuellen Entwicklung, Beziehung und Bildung. Die Verknüpfung der tiergestützten Pädagogik mit der Umweltbildung beinhaltet zusätzlich ein bisher unausgeschöpftes Potential, um bei kommenden Generationen mehr Umweltbewusstsein aufzubauen und sie zu nachhaltigerem Handeln anzuleiten. Die Verknüpfung mit der Bewegungsförderung beinhaltet die Chance, die Kinder und Jugendlichen für körperliche Aktivität zu begeistern.

Warum tiergestützte Therapie? 

Jugendfarmen leisten seit den 1980er Jahren pädagogische Arbeit mit Tieren. Kleintiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, aber auch Hühner, Enten, Gänse, Schafe und Ziegen, sowie Hunde, Pferde (therapeutisches Reiten) und Esel bieten den Kindern Nähe und Heimat und auch die Möglichkeit, Verantwortung und Sozialverhalten zu lernen und zu üben.

Bei der Ergotherapie mit Pferden wird alltagsorientiert und klientenzentriert die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung in bestimmten Lebenssituationen gefördert. Die Wahrnehmung, Handlungsplanung und -kompetenz, die Selbstsicherheit und die Koordination werden durch das Pferd und sein Umfeld gefördert um in weiterer Folge Alltagssituationen besser meistern zu können.

Einsatzgebiete tiergestützte Therapie
  • Praxen für Ergotherapie
  • Praxen für Logopädie
  • Praxen für Physiotherapie
  • Praxen für Kinder- u. Jugendpsychiatrie
  • Psychologische Praxen/Einrichtungen
  • Krankenhäuser (z. B.: Psychiatrie, Psychosomatik, Geriatrie)
  • Pflegeheime und Senioreneinrichtungen
  • Tiergestützte Einzelfallhilfe
  • Individuelle Einzelfallhilfe
  • Kindergärten und Kinderläden sowie Schulen (mit/ohne integrativen Schwerpunkt)

Canepädagogik basiert auf einem heilpädagogischen Konzept und bietet sog. verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen Hilfe zur Erziehung über den pädagogisch begleiteten Umgang mit Hunden.
Im Gegensatz zu anderen hundgestützt arbeitenden, pädagogischen Angeboten wie z. B. Therapiehund, Schulhund, Besuchshund greift diese nicht auf speziell geschulte Hunde zurück, sondern setzt ausschließlich nicht ausgebildete Hunde ein.

Für die Arbeit des Therapiehundes eignen sich Hunde jeglicher Rasse und Größe. Typische Beispiele sind Deutsche Schäferhunde, Jagdhunde wie der Golden Retriever, aus Gründen ihrer rassetypischen Kommunikationsfreudigkeit. Sie sollten sehr wesensfest und gesund sein sowie eine umfassende Sozialisierung und Habituation genossen haben. Außerdem muss eine gesunde Bindung zum Hundeführer bestehen.

Es wird zwischen einem aktiven und einem reaktiven Therapiehund unterschieden. Der aktive Therapiehund bringt eigene Spielideen mit, besitzt einen starken Aufforderungscharakter und ist geeignet zur Motivation. Der reaktive Therapiehund reagiert auf Spielideen des Klienten und spiegelt Befindlichkeiten.

Alle Konzepte der Einzelfallhilfe gehen davon aus, dass in einer Stärkung des Individuums die erfolgreichste Strategie zur Lösung seiner Probleme zu suchen ist. Mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll das Ziel einer emanzipierten, authentischen und (selbst-)verantwortlichen Persönlichkeit erreicht werden, die anschließend keiner weiteren professionellen Unterstützung mehr bedarf.
Die zeitlich begrenzte pädagogische Intervention erfolgt nach einer systematischen Untersuchung der psychosozialen Situation des Klienten, ihrer Geschichte und einem qualitativen Befund (Anamnese und Diagnose). Ein therapeutisches Konzept bzw. Maßnahmeplan legt die Ziele und den Ablauf der Unterstützung fest und soll eine, zuweilen auch gemeinsame, Erfolgskontrolle ermöglichen.
Das Konzept der „Hilfe“ setzt Freiwilligkeit, Einverständnis und Mitwirkungsbereitschaft der Klienten voraus. Häufig beschriebene Anforderungen an die PädagogenInnen in der Einzelfallhilfe sind deshalb Anteilnahme, Akzeptanz der Person und Achtung der Selbstbestimmung des Klienten, sowie Verschwiegenheit gegenüber anderen Personen und Institutionen. EinzelfallhelferInnen bedienen sich u. a. aus der Psychotherapie abgeleiteter Verfahren, z. B. der personenzentrierten Gesprächsführung.

In Theorie und Praxis der gegenwärtigen Einzelfallhilfe hat der Begriff Case Management einen hohen Stellenwert erlangt. In ihm spiegelt sich auch das Bemühen um eine weitere Professionalisierung sozialer Arbeit wider: Caseworker oder Case Manager handeln nicht mehr als „Helfer“, sondern als erfolgskontrollierte Dienstleister nach festgelegten bzw. überprüfbaren professionellen Standards.
Als wesentlichere Triebfeder des ‚Booms‘ von Case-Management-Konzepten ist allerdings die zunehmende Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu sehen, daneben die mangelnde Quantifizierbarkeit von Erfolgen sozialer Arbeit allgemein und von Einzelfallhilfe im Besonderen. Case-Management-Konzepte sollen dabei die begrenzten finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen bündeln, um auf wachsende soziale Problemlagen in möglichst effizienter Form zu reagieren (siehe hierzu auch den Artikel Fallmanagement mit den Schwerpunkten Arbeitslosigkeit/ALG II und Rehabilitation). Sie spiegeln damit den allgemein feststellbaren Trend zur Ökonomisierung der Sozialen Arbeit wieder.

Einzelfallhilfe

Konzeption der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe
Die ambulante, sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein individuelles, für den Einzelfall entwickeltes Hilfeangebot. Sie schafft eine dem Bedarf entsprechende Hilfe, die auch flexibel den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst werden kann. Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe hat ihren Fokus sowohl auf einer akuten Problemlösung, aber auch auf eine längerfristige Begleitung und Betreuung.
Einzelfallhilfe soll vorhandene Ressourcen stärken, neue entwickeln und entstehen lassen.
Dabei wird das (soziale) Umfeld des Klienten mit einbezogen. Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe bezieht auch “aufsuchende” Arbeit und “niederschwellige” Angebote mit ein, außerdem kann sie eine sinnvolle, ergänzende und erweiternde Hilfeform sein, z.B. bei KlientInnen, die bereits in teil- oder vollstationären Einrichtungen untergebracht sind, oder andere Formen der Jugendhilfe erfahren.
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende Betreuungsumfang festgestellt und vereinbart. Kostenträger sind in der Regel die zuständigen Jugendämter. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über Fachleistungsstunden, die während der Betreuung dem realen Bedarf, den Zielen und Arbeitsaufträgen entsprechend angepasst werden. (Re)finanziert wird die Betreuung der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe über Fachleistungsstundensätze, die mit dem zuständigen Kostenträger ausgehandelt werden. Eine weiterreichende, zusätzliche, auch materielle Versorgung der KlientInnen wird gesondert in Rechnung gestellt.

Dem Einzelnen helfen …
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe …

… schafft die Möglichkeit der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen.

… bietet Halt und Sicherheit beim Erkunden der eigenen Möglichkeiten und der Umwelt.

… ist im Sozialgesetzbuch verankert als Unterstützung zur Teilhabe am Leben, als Frühförderung (beide nach § 55 SGB IX) oder als schulunterstützende Hilfe (§ 54 SGB XII).

… soll Benachteiligung ausgleichen und ganz individuell Selbstbestimmung und Entwicklungsschritte möglich machen.

… hat oft auch die Entlastung der gesamten Familie als „Neben-Effekt“.

Die Inhalte jeder Hilfe richten sich nach den Bedürfnissen, Wünschen, Fähigkeiten und Ressourcen des einzelnen Hilfenehmers.

Die individuellen Förderziele betreffen z. B. die Bereiche …

  • Selbständigkeit
  • Emotionen und Sozialverhalten
  • Kommunikation
  • Wissen und schulische Integration
  • Psychomotorik und Wahrnehmung

Hilfen zur Erziehung
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 i. V. m. § 31 SGB VIII)
Zum Leistungsspektrum des „Etangos e.V.  gehört im Rahmen der Hilfen zur Erziehung auch die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII.

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